HEINRICH GOTTLOB VON MÜHLER (1780-1857) Jurist und königlich-preußischer Staats- und Justizminister sowie Kronsyndikus. Im Februar 1832 wurde er in den Preußischen Staatsrat berufen, dem er bis Dezember 1854 angehörte, und zugleich zum preußischen Justizminister ernannt, zuerst neben Karl von Kamptz, ab 1839 bis September 1844 als alleiniger Justizminister. Er übernahm anschließend die Position als Chef-Präsident des Obertribunals. 1849 wurde er zusätzlich Präsident am Disziplinarhof für nicht richterliche Beamte.
- Artikel-Nr.: 55840
Zuletzt angesehen