HEINRICH GOTTLOB VON MÜHLER (1780-1857) Jurist und königlich-preußischer Staats- und Justizminister sowie Kronsyndikus. Im Februar 1832 wurde er in den Preußischen Staatsrat berufen, dem er bis Dezember 1854 angehörte, und zugleich zum preußischen Justizminister ernannt, zuerst neben Karl von Kamptz, ab 1839 bis September 1844 als alleiniger Justizminister. Er übernahm anschließend die Position als Chef-Präsident des Obertribunals. 1849 wurde er zusätzlich Präsident am Disziplinarhof für nicht richterliche Beamte.

HEINRICH GOTTLOB VON MÜHLER (1780-1857) Jurist und königlich-preußischer Staats- und Justizminister sowie Kronsyndikus. Im Februar 1832 wurde er in den Preußischen Staatsrat berufen, dem er bis Dezember 1854 angehörte, und zugleich zum preußischen Justizminister ernannt, zuerst neben Karl von Kamptz, ab 1839 bis September 1844 als alleiniger Justizminister. Er übernahm anschließend die Position als Chef-Präsident des Obertribunals. 1849 wurde er zusätzlich Präsident am Disziplinarhof für nicht richterliche Beamte.
125,00 € *

inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage

  • 55840
Große ORIGINAL-URKUNDE (1 S. gr. folio Doppelblatt, gefaltet) mit Ort, Datum, eigenhändiger... mehr
Buchbeschreibung "HEINRICH GOTTLOB VON MÜHLER (1780-1857) Jurist und königlich-preußischer Staats- und Justizminister sowie Kronsyndikus. Im Februar 1832 wurde er in den Preußischen Staatsrat berufen, dem er bis Dezember 1854 angehörte, und zugleich zum preußischen Justizminister ernannt, zuerst neben Karl von Kamptz, ab 1839 bis September 1844 als alleiniger Justizminister. Er übernahm anschließend die Position als Chef-Präsident des Obertribunals. 1849 wurde er zusätzlich Präsident am Disziplinarhof für nicht richterliche Beamte."

Große ORIGINAL-URKUNDE (1 S. gr. folio Doppelblatt, gefaltet) mit Ort, Datum, eigenhändiger Unterschrift in Tinte signiert als Justiz-Minister.   Berlin, 30.X.1837

- Bestallung von GUSTAV NEUMANN zum Oberlandesgerichts-Assessor, mit grossem papiergedecktem Siegel mit Schnur.

Weiterführende Links zu "HEINRICH GOTTLOB VON MÜHLER (1780-1857) Jurist und königlich-preußischer Staats- und Justizminister sowie Kronsyndikus. Im Februar 1832 wurde er in den Preußischen Staatsrat berufen, dem er bis Dezember 1854 angehörte, und zugleich zum preußischen Justizminister ernannt, zuerst neben Karl von Kamptz, ab 1839 bis September 1844 als alleiniger Justizminister. Er übernahm anschließend die Position als Chef-Präsident des Obertribunals. 1849 wurde er zusätzlich Präsident am Disziplinarhof für nicht richterliche Beamte."
Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr
Kundenbewertungen für "HEINRICH GOTTLOB VON MÜHLER (1780-1857) Jurist und königlich-preußischer Staats- und Justizminister sowie Kronsyndikus. Im Februar 1832 wurde er in den Preußischen Staatsrat berufen, dem er bis Dezember 1854 angehörte, und zugleich zum preußischen Justizminister ernannt, zuerst neben Karl von Kamptz, ab 1839 bis September 1844 als alleiniger Justizminister. Er übernahm anschließend die Position als Chef-Präsident des Obertribunals. 1849 wurde er zusätzlich Präsident am Disziplinarhof für nicht richterliche Beamte."
Bewertung schreiben
Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.
Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Zuletzt angesehen