- Artikel-Nr.: 53661
Großer Brief (1 S. gr. folio, Doppelblatt, leicht gebräunt, kalligraphisch geschriebener Kopf und Adresse, diese rückseitig mit rotem Wachssiegel) mit Ort, Datum, eigenhändiger Unterschrift in Tinte signiert Weimar, 13.II.1730 (Einzelpreis : EUR 245,- - alle 3 Briefe komplett : EUR 600,-)
Deutsche Handschriften auf Papier, datiert Eichenleite, den 13. Februar 1730 sowie Bellevue, den 27. Februar und 14. April 1730. (Auf der Eichenleite bei Weimar wurde von 1724 bis 1744 das Schloss Belvedere als Sommerresidenz für Ernst August I. erbaut; in den ersten Baujahren wurde es noch Schloss Bellevue genannt). Das zweite Schreiben an den Rat zu Weimar gerichtet; die beiden anderen an den Rat zu Roßla. -- Das Vermögen des Richters Schultze zu Mattstedt soll eingezogen und dessen Güter verkauft werden; für das Amt ist er "wegen seiner vielen Malversationen und betrüglichen Verfahrens" unwürdig, aus herzoglicher Gnade erhält er aber wöchentlich einen Taler. -- Jeweils vom Herzog eigenhändig signiert und mit Siegel auf der Adressseite. -- Drei vierseitige Briefe (34 x 20,5 cm); jeweils eine Seite mit dem Brieftext und eine Seite mit der Adresse beschrieben. -- Zustand: Papier etwas fleckig, mit Einrissen in der Mittelfalz. Mattstedt ist ein Ortsteil der Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße im Nordosten des Landkreises Weimarer Land.
-- Über Ernst August I. (Sachsen-Weimar-Eisenach): Ernst August I. (* 19. April 1688 in Weimar; gest. 19. Januar 1748 in Eisenach) war Herzog von Sachsen-Weimar und ab 1741 auch von Sachsen-Eisenach. Er stammte aus der ernestinischen Linie des Hauses Wettin. Leben: Ernst August I. war Sohn des Herzogs Johann Ernst III. von Sachsen-Weimar und dessen erster Frau Sophia Augusta, einer geborenen Prinzessin von Anhalt-Zerbst. Er bezog um 1706 die Universität Jena und wurde u. a. in Französisch von François Roux unterrichtet. 1707 wurde Ernst August I. für seinen verstorbenen Vater Mitregent seines Onkels Wilhelm Ernst. So lange wie sein Onkel lebte, hielt dieser die Zügel der Regierung allerdings fest in der Hand und beteiligte Ernst August I. kaum an der Verwaltung des Herzogtums. Erst als Wilhelm Ernst 1728 starb, begann Ernst August I. de facto die Regierung von Sachsen-Weimar auszuüben. Ernst August I. war ein prunkliebender Barockherrscher, der sein Land durch seine Eskapaden in den finanziellen Ruin trieb. Berüchtigt war er dafür, ehemalige Vertraute des Hofes, auf deren Vermögen er ein Auge geworfen hatte, ohne jeden Grund inhaftieren und sie erst wieder frei zu lassen, wenn sie dem Herzog ihr Vermögen überschrieben oder hohe Lösegelder gezahlt hatten. Eine Anzahl seiner Opfer ließ sich dieses Verhalten allerdings nicht gefallen und klagte beim Reichshofrat in Wien bzw. beim Reichskammergericht in Wetzlar erfolgreich gegen den Herzog. Die Prozesse dauerten jahrelang und trugen zum finanziellen Ruin des Herzogtums bei. Dazu sind noch die Ausgaben für Militär und Bauwerke zu zählen. Der Herzog unterhielt eine stehende Armee, deren Größe in krassem Missverhältnis zur Einwohnerzahl des kleinen Landes und zu seinen finanziellen Möglichkeiten stand. Die Soldaten wurden an Kursachsen oder den Kaiser vermietet. Unter den 20 Schlössern, die von ihm initiiert oder ausgebaut wurden, sind so bedeutende wie Schloss Belvedere bei Weimar und das Rokokoschloss in Dornburg, jedoch konnten nicht alle erhalten werden. Daneben pflegte er seine Leidenschaft für das Jagen (bei seinem Tod hinterließ er 1.100 Hunde und 373 Pferde) sowie die Frauen. Der Herzog unterhielt u. a. zwei adlige "Ehrenfräulein" und drei bürgerliche "Kammerfrauen". Verheiratet war Ernst August I. seit 1716 mit Eleonore Wilhelmine, einer geborenen Prinzessin von Anhalt-Köthen (1696-1726). Zu der in Nienburg (Saale) ausgerichteten Hochzeit nahm er seine Kapelle einschließlich Johann Sebastian Bach mit, und hier war es auch, wo der Komponist den Bruder der Braut, seinen künftigen Dienstherren Leopold von Anhalt-Köthen, kennen lernte. Ein Kind der Ehe mit Eleonore Wilhelmine war der Erbprinz Johann Wilhelm (1719-1732). Nach dem Tod seiner ersten Gattin heiratete Ernst August I. zunächst nicht wieder, sondern vergnügte sich mit Ehrenfräulein und Kammerfrauen. Erst als 1732 der Erbprinz Johann Wilhelm verstarb, begab sich der Herzog erneut auf Brautschau. (WIKI).